Die
bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) führten
in 2001 insgesamt 112.583 medizinisch-psychologische Untersuchungen
(MPU) durch. Das sind laut Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) ca. 5% weniger als im Jahr 2000. Bereits im Vergleich der
Jahre 2000 und 1999 wurden 10% weniger Untersuchungen verbucht.
Der erfreuliche Trend wird hauptsächlich durch den Rückgang der
"Alkoholauffälligkeiten" aufgrund ihres hohen Gesamtanteils verursacht.
So wurden für die Gruppe der "wiederholt Alkoholauffälligen" sowie
der "Auffälligen mit Alkohol und anderen Verkehrsdelikten" in 2001
um bis zu 14% weniger Untersuchungen durchgeführt. Im Vergleich
zum Jahr 1999 waren sogar jeweils 25% weniger Untersuchungen erforderlich.
Tendenziell setzen sich immer weniger Fahrer nach Alkoholgenuss
hinters Steuer. Verstärkt wurde dieser Trend noch durch die Einführung
der 0,5-Promille-Grenze Anfang letzten Jahres. Aber auch die Möglichkeit,
durch die Teilnahme an einem Nachschulungskurs oder an einer verkehrspsychologischen
Beratung das eigene Punktekonto zu reduzieren, und somit einer Begutachtung
zu entgehen, führte zu weniger Untersuchungen. Die Anzahl der Gutachten
für "Drogen- und Medikamentenauffällige" ist allerdings im Vergleich
zum Vorjahr um 20% gestiegen. Ursache dafür ist die Einführung des
§ 24a Straßenverkehrs-Gesetz, die mehr MPU-Zuweisungen bewirkt.
Aber auch die Verbreitung des Drogenerkennungsprogramms der BASt
hat dazu geführt, dass diese Gruppe verstärkt von der Polizei bei
Kontrollen und Auffälligkeiten erkannt wird. Nach wie vor werden
die meisten Gutachten bei "Alkoholauffälligen" - fast 75% - erstellt,
wobei hier der Kern durch die "erstmalig Auffälligen" gebildet wird.
Danach folgen "Tatauffällige ohne Alkohol" (Fahrer mit hohem Punktestand)
mit 10% und "Drogen- und Medikamentenauffällige" mit 9%. Wie im
Vorjahr erhielten rund 43% aller begutachteten Klienten ein positives
und etwa 41% ein negatives Ergebnis. In die Gruppe der Nachschulungsfähigen
wurden 16% eingestuft. Sie können erst nach Teilnahme an entsprechenden
Kursen die Fahreignung wieder erlangen.
Quelle:
Bundesanstalt für Straßenwesen, November 2002