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MPU Statistik 2001

Die bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) führten in 2001 insgesamt 112.583 medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) durch. Das sind laut Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ca. 5% weniger als im Jahr 2000. Bereits im Vergleich der Jahre 2000 und 1999 wurden 10% weniger Untersuchungen verbucht. Der erfreuliche Trend wird hauptsächlich durch den Rückgang der "Alkoholauffälligkeiten" aufgrund ihres hohen Gesamtanteils verursacht. So wurden für die Gruppe der "wiederholt Alkoholauffälligen" sowie der "Auffälligen mit Alkohol und anderen Verkehrsdelikten" in 2001 um bis zu 14% weniger Untersuchungen durchgeführt. Im Vergleich zum Jahr 1999 waren sogar jeweils 25% weniger Untersuchungen erforderlich. Tendenziell setzen sich immer weniger Fahrer nach Alkoholgenuss hinters Steuer. Verstärkt wurde dieser Trend noch durch die Einführung der 0,5-Promille-Grenze Anfang letzten Jahres. Aber auch die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem Nachschulungskurs oder an einer verkehrspsychologischen Beratung das eigene Punktekonto zu reduzieren, und somit einer Begutachtung zu entgehen, führte zu weniger Untersuchungen. Die Anzahl der Gutachten für "Drogen- und Medikamentenauffällige" ist allerdings im Vergleich zum Vorjahr um 20% gestiegen. Ursache dafür ist die Einführung des § 24a Straßenverkehrs-Gesetz, die mehr MPU-Zuweisungen bewirkt. Aber auch die Verbreitung des Drogenerkennungsprogramms der BASt hat dazu geführt, dass diese Gruppe verstärkt von der Polizei bei Kontrollen und Auffälligkeiten erkannt wird. Nach wie vor werden die meisten Gutachten bei "Alkoholauffälligen" - fast 75% - erstellt, wobei hier der Kern durch die "erstmalig Auffälligen" gebildet wird. Danach folgen "Tatauffällige ohne Alkohol" (Fahrer mit hohem Punktestand) mit 10% und "Drogen- und Medikamentenauffällige" mit 9%. Wie im Vorjahr erhielten rund 43% aller begutachteten Klienten ein positives und etwa 41% ein negatives Ergebnis. In die Gruppe der Nachschulungsfähigen wurden 16% eingestuft. Sie können erst nach Teilnahme an entsprechenden Kursen die Fahreignung wieder erlangen.
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, November 2002