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Sie haben von Ihrer Führerscheinstelle (FSSt) erfahren, das Sie für die Wiedererlangung des Führerscheins (FS) das Gutachten eines amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Instituts (MPI) benötigen. Meist geschieht dies nach einem Alkohol- oder Drogendelikt im Straßenverkehr oder erreichten 18 Punkten, sofern die Führerscheinstelle davon Kenntnis erhält. Seit 1999: Ab einem BAK von 1,6 Prom. oder nach mehreren aktenkundigen Trunkenheitsfahrten in Folge kommen Sie um den sogenannten Idiotentest nicht mehr herum. Ebenso wenn Sie nach bestandener MPU innerhalb von 2 Jahren mehr als 8 Punkte in Ihrer Flensburger Kartei angesammelt haben. Ab 18 Punkten gilt die MPU ebenso zwingend. Für ca. 60 % aller Erst-Testkandidaten endet der Idiotentest mit einem negativen Gutachten. Sie erhalten somit keinen FS zurück. Bei der 2. Begutachtung, die meist nach einem Jahr folgt, fällt immerhin noch die Hälfte durch. Die meisten Probanden sind dann einsichtiger und haben sich besser vorbereitet. Ist der FS für den Zeitraum von mindestens 2 Jahren entzogen, konnte die Fahrerlaubnisbehörde obendrein eine erneute Fahrerlaubnisprüfung verlangen (erneute Führerscheinprüfungen bei der Fahrschule). Letztere Neuprüfung wurde im Sinne der Führerschein Probanden geändert, indem man die Führerscheinprüfung nicht nochmals neu ablegen muss. |
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